Gebäudecheck und Objektinspektion
Gewissheit und Werterhalt für Ihre Immobilie
Es muss nicht immer ein Schadensgutachten sein.
Im Rahmen der Objektinspektion erhalten Sie eine qualifizierte und umfassende erste Einschätzung zum aktuellen Zustand Ihrer Wohnimmobilie auch im Rahmen eines angestrebten Immobilienkaufs. So wissen Sie, was auf Sie zukommt.
Ihre Situation
Sie stehen kurz davor eine Wohnimmobilie zu erwerben und fragen sich:
▪ Wie ist der Zustand der Immobilie im Marktvergleich?
▪ Muss in nächster Zukunft mit Instandsetzungsaufwand gerechnet werden?
▪ Ihre Bank benötigt ein Protokoll mit einer detaillierten Zustandsbeschreibung der Immobilie durch einen Sachverständigen.
▪ Sie fragen sich, ob für Ihre Immobilie Denkmal- oder Milieuschutz besteht und welche Einschränkungen diese für Sie darstellen.
▪ Ihr Notartermin ist bereits gebucht und Sie benötigen eine Objektzustandsermittlung so schnell wie möglich.
Damit kann ich behilflich sein
Während des Besichtigungstermins Ihres Wohnhauses oder Ihrer Wohnung erfasse ich im Rahmen der Objektinspektion sowohl Zustand als auch Ausstattung und halte diese Fest, sofern diese für Sie ein Risiko darstellen.
Dabei werden Abweichungen zum marktüblichen Zustand herausgearbeitet und mit den jeweiligen Behebungskosten überschlägig beziffert.
Ich erläutere, welche Auflagen Sie zu berücksichtigen sollten, wenn Ihr Objekt sich in Gebiete für Denkmalschutz oder Millieuschutz befindet.
Besichtigungstermine kann ich sehr kurzfristig in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen, auch gerne am Wochenende, anbieten.
Ihre Vorteile bei mir
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine.
✓ Besprechung der Befunde direkt vor Ort nach der Besichtigung.
✓ Bereitstellung weitergehender Ergebnisse in der Regel am Abend des darauffolgenden Arbeitstages nach der Besichtigung entweder telefonisch oder im Rahmen einer Video-Konferenz.
✓ Bei Bedarf Bereitstellung eines ca. 12 seitigen schriftlichen Protokolls ca. fünf Tage nach der Besichtigung.
✓ Bei Bedarf Plausibilisierung der angegebenen Wohnfläche anhand der Vorgaben nach der Wohnflächenverordnung.
✓ Bei Bedarf Überprüfung des angegebenen Kauf- bzw. Verkaufspreises der Immobilie anhand von statistischen Daten des regionalen Gutachterausschusses.