Professionelle Wertermittlung für Ihre Wohnimmobilie
Marktwertschätzung in Brandenburg und Berlin
Es muss nicht immer ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB sein.
Sie erhalten als qualifizierte Beratungsleistung eine Marktstudie über diejenige Preisspanne,
innerhalb derer sich Ihre Immobilie am Markt einfinden sollte.
Ihre Situation
▪ Sie benötigen für die Ihre persönliche Vermögensübersicht eine marktnahe Schätzung des Immobilienwerts.
▪ Sie benötigen im Rahmen einer gütlichen Vermögensauseinandersetzung bzw. Trennung ohne Anwaltsbeteiligung eine marktnahe Preisspannenschätzung des Immobilienwerts für die weitere Verhandlung.
▪ Sie planen innerhalb der Familie eine Immobilienschenkung und benötigen für Ihre familieninterne Besprechung verlässliche Wertgrenzen.
▪ Sie möchten eine Immobilie erwerben oder veräußern und sind sich unsicher, ob der angebotene Preis marktüblich ist.
▪ Ihre Bank schätzt Ihre Immobilie sei überteuert oder ungewöhnlich günstig und Sie benötigen einen Nachweis für die marktübliche Preisspanne der Immobilie.
▪ Sie benötigen für die Folgefinanzierung einen Nachweis über den voraussichtlich erzielbaren Marktwert.
Damit kann ich behilflich sein
Bei der Schätzung der Preisspanne handelt es sich um eine sachverständige Dienstleistung (kein Gutachten) und beschreibt ein Preisintervall.
Innerhalb dieser Preisspanne sollte sich Ihr Objekt im gewöhnlichen Marktverkehr aller Voraussicht nach einfinden.
Wesentliche Grundlage für die Ermittlung der Preisspanne ist der Besichtigungstermin für die Ermittlung von Zustand und Ausstattung Ihres Wohnobjekts sowie die darauf aufbauende statistische Auswertung von am regionalen Markt tatsächlich beobachteten Kaufpreisen zu vergleichbaren Objekten.
Bei einer ausreichenden Stichprobenmenge an Vergleichspreisen kann über den Mittelwert neben der Preisspanne auch der wahrscheinlichste Marktpreis ermittelt werden.
Ihre Vorteile bei mir
✓ Kurzfristige Besichtigungstermine.
✓ Bereitstellung der Ergebnisse in der Regel bereits innerhalb von wenigen Wochen nach der Besichtigung.
✓ Bei Bedarf Nachbesprechung der Ergebnisse entweder telefonisch, als Präsenz-Termin oder im Rahmen einer Video-Konferenz.
✓ Bei Bedarf schriftliche Ausfertigung als Wertbericht auf ca. 12 Seiten.